Was vielen Betreibern anscheinend nicht bewusst ist!

Muss ein Sportplatz überhaupt geprüft werden?


Bei Straßenbäumen, Spielplätzen und Sporthallen ist es aus gutem Grund seit vielen Jahren Standard umfassende jährliche Inspektionen und dazugehörige Dokumentationen zur Vorbeugung im Sinne der Verkehrssicherungspflichten des jeweiligen Betreibers durchzuführen. Nicht nur das, auch ein systematisches Sicherheitsmanagement ist unabdingbar geworden, um Nutzer (darunter eine Vielzahl von Kindern) vor vermeidbaren Gefahren zu schützen. Durch diese Maßnahmen kommt der Betreiber seiner Verantwortung - aber auch Verpflichtung - im Sinne der öffentlichen Daseinsfürsorge nach, öffentlich zugängliche Anlagen verkehrssicher zu betreiben. Bei Sportanlagen im Freien hat sich dieses Bewusstsein unverständlicherweise noch nicht bzw. erst rudimentär etabliert. Jährliche Inspektionen und ausreichende Sicherheitsmaßnahmen werden noch viel zu oft vernachlässig. Auf die Fragen „Warum dies so ist?“ und „Wo liegt hinsichtlich der Unfallverhütung/Verkehrssicherheit der Unterschied zwischen einer Sporthalle und einer Sportanlage im Freien?“ gibt es keine plausible Antwort. Vielmehr sind Betreiber von Sportanlagen im Freien genauso verantwortlich für eine sichere und funktionsfähige Anlage wie Betreiber von Spielplätzen oder Sporthallen.

Was kann der Betreiber einer Sportanlage im Freien tun?


Der Betreiber sollte alles veranlassen, um die Verkehrssicherheit der Sportanlage zu gewährleisten. Der Grundstein für eine sichere Sportanlage ist die Jahreshauptinspektion. Weiterführend ist ein ganzheitliches Sportanlagen-Sicherheitsmanagement angeraten.

Erfreulicherweise steigt insbesondere bei den Fußballverbänden das Bewusstsein für diese Thematik. So wurde seitens des Hessischen Fußballverbands folgender Online-Artikel mit dem Titel „Jährliche Sportplatz-Inspektionen sind Pflicht“ veröffentlicht (Link: https://www.hfv-online.de/artikel/news/jaehrliche-sportplatz-inspektionen-sind-pflicht-10129/).

Was habe ich als Betreiber von einer Prüfung?


Eine hundertprozentige Sicherheit kann natürlich nicht erreicht werden. Mögliche Sportverletzungen wie Knochenbrüche, Zahnverlust, Kopfverletzungen, Schürfwunden sind im Zweikampf möglich und nicht auszuschließen. Unfälle durch nicht ausreichende Sicherheitsabstände und hindernisfreie Räume, Stolperfallen, ungesicherte mobile Fußballtore, hervorstehende Schrauben angebrachter Werbung an Barrieren usw. sind jedoch vermeidbar. Daher ist eine Jahreshauptinspektion (vergleichbar mit einer Jahreshauptuntersuchung beim Auto) im Rahmen eines gesamthaften Sicherheitsmanagement unerlässlich.

Die Durchführung eines systematischen Sportanlagen-Sicherheitsmanagement schützt sie als Betreiber und ihre Sportler/-innen vor Schäden und führt zu einer deutlich erhöhten Sportplatzsicherheit. Im Falle eines Unfalls ist es für jeden Betreiber einer Sportanlage besonders wertvoll belegen zu können, alles in ihrer Macht liegende für die Sicherheit eines jeden Nutzers insbesondere der Kinder und Jugendlichen getan zu haben.

Was beinhaltet ein Sportanlagen-Sicherheitsmanagement?


Gemäß den Ausführungen der FLL sollten im Rahmen eines Sportanlagen-Sicherheitsmanagements folgende Inspektionen regelmäßig durchgeführt (vgl. S.32 ff.; FLL 2014) werden:

  • Wöchentliche und monatliche Inspektion

Sollte durch den Platzwart, Sportlehrer und Übungsleiter vor Ort durchgeführt werden. Diese Personen sollten geschult werden, um die Grundlagen zur Durchführung einer eigenständigen wöchentlichen Sichtprüfung und monatlichen Funktionalprüfung sicher zu beherrschen.

  • Jahreshauptinspektion
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  • Drei-Jahres-Inspektion

Ist eine einfache Fachinspektion mit Besichtigungsgeräten z.B. zur Prüfung der Standsicherheit oder der Ab-/Ausreißfestigkeit von Sportgeräten.

  • Sechs-Jahres-Inspektion

Ist eine detaillierte Fachinspektion von Ingenieurbauwerke z.B. zur Überprüfung der Standsicherheit von Flutlichtmasten.

Was ist eine jährliche Jahreshauptinspektion?


Im Rahmen der Jahreshauptinspektion wird getreu dem Motto „Risiken minimieren, Unfälle vermeiden“ die Sportanlage von einem unabhängigen zertifizierten Sportplatzprüfer unter den Gesichtspunkten Ihrer Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit überprüft. Dabei erfolgt durch eine Sichtprüfung, die Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes der Sportfläche, der angrenzenden Flächen und Erweiterungsflächen sowie soweit möglich von verschiedenen Bauteilen (wie z.B. Ballfangzäune oder Toren). Eine technische Prüfung mit besonderen Hilfsmitteln insbesondere der Werkstoffprüfung oder der Standfestigkeit (wie z.B. bei Toren) ist nicht Bestandteil. Dies gilt insbesondere auch für Ingenieurbauwerke wie z.B. Flutlicht-Masten, Ballfang-Zäune oder freitragende Tribünen. Im Anschluss der Prüfung erhält der Betreiber einen ausführlichen Prüfbericht.

Die ggf. festgestellten und im Prüfbericht dokumentierten Mängel können während der Pflege-, Wartungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten beseitigt werden. Bei erheblichen Unfallgefahren ist sofort zu reagieren.