Gerichtsurteile

Leider gibt es im Zusammenhang mit einer mangelhaften Sportplatzsicherheit bereits zu viele Fälle, die belegen, wie wichtig die Einhaltung und Umsetzung der Verkehrssicherungspflichten ist.

Verkehrssicherungspflichten verletzt durch nicht gesichertes Tor

Unterhält eine Gemeinde einen Spiel- und Bolzplatz, muss das Fußballtor auch wirklich fest stehen. Kippt es wegen einer mangelnden Verankerung um, kann die Gemeinde für entstehende Schäden haftbar gemacht werden, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in einem am Dienstag, 15. November 2011, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 11 U 71/10). Werde ein Fußballtor nicht ausreichend gesicherte, verletze die Gemeinde schuldhaft ihre Verkehrssicherungspflichten, so die Schleswiger Richter.

Schmerzensgeldanspruch durch ungesichterten Maschendrahtzaun

Ein 20-jähriger Fußballspieler hatte sich an einem maroden Maschendrahtzaun verletzt. Das Oberlandesgericht Thüringen sprach in seinem Urteil unter "Berücksichtigung eines hälftigen Mitverschuldens ein Schmerzensgeldanspruch gegen die verkehrssicherungspflichtige Gemeinde"
(Thüringer OLG 4. Zivilsenat, 10.02.2010, Aktenzeichen 4 U 594/09).

2.000 Euro Strafe

Augustdorf/Detmold. Das Amtsgericht Detmold hat am Mittwoch einen ehrenamtlichen Jugendtrainer des FC Augustdorf der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Angeklagte erhielt eine Strafe in Höhe von 2.000 Euro (40 Tagessätzen á 50 Euro) auferlegt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Siebenjährige hatte keine Chance!

Im Mai 2013 wurde ein Siebenjähriger in Hamburg-Harburg von einem rund 200 Kilogramm schweren Fußballtor erschlagen, als die 13- bis 14-jährigen Spieler das Gehäuse nach dem Training abbauen wollten. Nun wurde der Jugendbetreuer des Vereins wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg sah es als erwiesen an, dass der Tod des Jungen vermeidbar gewesen wäre.