Verkehrssicherungspflichten verletzt durch nicht gesichertes Tor
Unterhält eine Gemeinde einen Spiel- und Bolzplatz, muss das Fußballtor auch wirklich fest
stehen. Kippt es wegen einer mangelnden Verankerung um, kann die Gemeinde für entstehende
Schäden haftbar gemacht werden, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht
(OLG) in einem am Dienstag, 15. November 2011, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 11 U 71/10).
Werde ein Fußballtor nicht ausreichend gesicherte, verletze die Gemeinde schuldhaft ihre
Verkehrssicherungspflichten, so die Schleswiger Richter.