o unter den Gesichtspunkten Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit
o durch einen unabhängigen und zertifizierten Sportplatzprüfer
o unter der Berücksichtigung der maßgeblichen Vorschriften
o mit Hilfe von verschiedenen Messinstrumenten
o Sportflächen und Sportgeräte soweit zugänglich
o angrenzende Zuwege und
sportliche Erweiterungsflächen
o Ingenieur-Bauwerke (wie z.B. Tribünen, Ballfangzäune oder Flutlichtanlagen) in Form einer reinen Sichtprüfung
o Sporthallen (je nach Auftrag inkl. sämtlicher Nebenräume
wie Umkleiden usw.)
o technische Prüfung mit besonderen Hilfsmitteln insbesondere der Werkstoffprüfung
oder der Standfestigkeit (wie z.B. bei Toren)
o Ingenieurbauwerke wie z.B. Flutlicht-Masten, Ballfang-Zäune oder freitragende Tribünen
o Sportgeräte Marke „Eigenbau“, Kleinsportgeräte (wie z.B. Bälle usw.),
Spielgeräte
o Nein, die Anwesenheit ist nicht erforderlich
o Lediglich die Zugänglichkeit der Sportanlage muss gewährleistet sein
o Es ist aber möglich am Anfang oder am Ende der Prüfung dabei zu sein
o Welche Bestandteile der Sportanlage im Detail geprüft wurden
o Zustandsbewertung durch eine eindeutige Bewertungs-Scala
o Hinweise und Empfehlung zur Behebung möglicher Mängel
o zu sicherheitsrelevanten Themen rund um die Sportanlage
o zur Behebung der festgestellten Mängel
o zur Durchführung eines qualitativen Sportplatzmanagements
o individuelle Schulungsangebote für Betreiber (Städte, Gemeinde, Vereine usw.), Platz- und Hallenwarte, Vereinsvorstände u.v.m.